| Entwicklung seit 1950 - Erste Fahrzeuge - THW-Neukonzept - Neue Strukturen im THW - Der Ortsverband - Taktische Einheiten |
Die Entwicklung des Technischen Hilfswerk von 1950 bis 1999
Im Jahre 1919 entstand die Technische Nothilfe (TN), die das Ziel hatte, die öffentlichen Versorgungseinrichtungen wie Strom, Wasser oder Gas in Krisensituationen aufrechtzuerhalten und die Versorgung zu gewährleisten. Die TN bestand bis nach dem Zweiten Weltkrieg und wurde 1950 aufgelöst. Der Gründer und langjährige Leiter der TN, Otto Lummitzsch, erhielt im August 1950, vom Bundesminister des Inneren den Auftrag, eine Organisation, mit Freiwilligen für die Technische Hilfe im Katastrophenschutz aufzubauen. Auf dieser Grundlage entstand das Technische Hilfswerk. In der noch jungen Republick entstanden überall Helfer-Gruppen des THW.
Neben dem THW bildete man im März 1951 die Luftschutz-Arbeitsgemeinschaft
im Bund. Diese Organisation wurde unabhängig vom THW ins Leben gerufen.
Noch im selben Jahr gründete man den Allgemeinen Luftschutzverband. Die
Westalliierten stimmten im Juli der Durchführung ziviler Luftschutzmaßnahmen
zu. Das Bundeskabinett übertrug im November dem Bundesminister des Innern
die Federführung für den Wiederaufbau des Luftschutzes. Der Allg. Luftschutzverband
wurde umbenannt in Bundesluftschutzverband (BLSV).
Im Frühjahr 1952 verfügte das THW bereits über mehr als 300 Ortsverbände.
Je ein Landesverband wurde in den einzelnen Bundesländern eingerichtet.
Den ersten Auslandeinsatz führte das THW im Februar des folgenden Jahres,
anläßlich der Sturmflutkatastrophe in den Niederlanden durch. Aus
mehreren Landesverbänden waren THW-Helfer an dieser Hilfsaktion beteiligt.
Auf Grund eines Errichtungserlasses des Bundesministeruim den Innern, erhielt
das THW am 25 August 1953, den Status einer Bundesanstalt.
Am 11. Dezember 1953, beschloß das Bundeskabinett die Einrichtung einer Bundesanstalt für zivilen Luftschutz (BzL). Kontinuirlich wuchs die Zahl der Freiwilligen Helfer, die dem THW als aktive Helfer beitraten, weiter. Im Jahre 1956, nach einer Änderung des Grundgesetzes, wurde die Bundesregierung ermächtigt, die Bundeswehr aufzubauen, und den Schutz der Zivilbevölkerung neu zu Regeln, womit nun formal auch die letzten Vorraussetzungen für den entgültigen Aufbau eines geordneten Zivilschutz in der BRD geschaffen waren. In Bad Godesberg wurde 1957 die Bundesdienststelle für zivilen Bevölkerungsschutz errichtet. In dieser Bundesdienststelle wurden die Bundesanstalt für zivilen Bevölkerungschutz (BzL), das THW, und der zu diesem Zeitpunkt noch im Aufbau befindliche Warndienst, organisatorisch zusammengefaßt. Auf dem Ersten Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vom 09. Oktober 1957, basieren die Grundlagen des heutigen Katastrophenschutzes, das zur Gründung einer weiteren Hilfsorganisation, des Luftschutzhilfsdienstes (LSHD) führte. Der Luftschutzhilfsdienst gliederte sich in die Fachdienste:
Mit einer klar definierten Aufgabenzuweisung. Bundesweit sollte die Gesamtzahl
der Helferinnen und Helfer 260.000 betragen, wobei für die überörtlichen
Verbände 30.000 Helferinnen und Helfer vorgesehen waren.
Von den Gemeinden sollte der 230.000 Helfer starke örtliche LSHD, und von
den Ländern der 30.000 Helfer zählende überörtliche LSHD
aufgestellt werden. Es kam zur Bildung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungschutz
(BzB), der die im Jahr zuvor ins Leben gerufene Bundesdienststelle für
zivilen Luftschutz ablöste. Grund hierfür war die bessere Koordinierung
der Gesamtaktivitäten des Bunde auf dem Sektor des zivilen Bevölkerungschutzes.
Viele THW-Verantwortlichen und -Helfer hatten die Befürchtung, daß
es zur Auflösung ihrer Organisation kommen könnte, da es aus Sicht
der Bundesregierung einige triftige Gründe gab, konnten die Befürchtungen
der Helfer ausgeräumt werden, und das THW als Bundesanstalt mit mehr als
50.000 Helfer blieb bestehen.
Wertvolle Hilfe leisteten bei der Aufstellung des LSHD, die bestehenden Hilfsorganisationen:
Diese Organisationen hatten nicht nur veranlaßt, daß ihre Helfer sich dem LSHD zur Verfügung stellten, sie bildeten die Helfer auch für den LSHD und seinen Aufgaben in ihrem Fachgebiet aus. Jeder der im LSHD mitarbeitete, war selbstverständlich auch weiterhin Mitglied seiner Organisation, aus dem der Helfer zum LSHD gekommen war. Am Aufbau der übrigen Fachdienste, wirkten zahlreiche andere Organsiationen mit, die sich nicht auf die aufgeführten Hilfsorganisationen stützen konnten. Der LS-Betreuungsdienst und auch andere Fachdienste erhielten ihre Helfer aus den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Neben dem Roten Kreuz rechnen unter anderem auch die Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Innere Mission und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, mit zahlreichen Unterverbänden zu den Organisationen, die bei der Aufstellung des LS-Betreuungsdienstes wertvolle Hilfe leisteten.
Besonders Frauen und jungen Mädchen wurde Gelegenheit zur Mitarbeit im
LS-Betreuungsdienst oder auch in anderen Fachdiensten geboten. Im LSHD war die
Mitarbeit freiwillig, unter besonderen Umständen sollte eine Notdienstverpflichtung
eingeführt werden, um den großen Kräftebedarf abzudecken. Das
THW wurde praktisch dort, wo es mit einem Ortsverband (OV) vertreten war, mit
den Aufgaben des Bergungsdienst im LSHD beauftragt. Viele THW-Helfer waren somit
auch LSHD-Angehörige.
Nicht alle Mitglieder der etabliierten Hilfsorganisationen waren bereit sich
dem LSHD zu unterstellen, da man in ihm eine paramilitärische Organisation
sah, die sie prinzipiell ablehnten, oder allzu schlimme Erinnerungen, aus den
Kriegsjahren mit dem Begriff "Luftschutz" verband. Andere sahen einfach die
Notwendigkeit einer LSHD Dachorganisation nicht ein oder sie hatten die Befürchtung,
daß Ausbildung und Hinwendung in ihrer Oragnisation zu sehr auf einen
eventuellen Verteidigungsfall ausgerichtet sein könnte. Für die meisten
Helfer war die Mitarbeit im LSHD jedoch selbstverständlich, da sich hier
auch Vorteile ergaben. Den verschiedenen Organistionen stellte der LSHD die
oft fehlenden Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung.
Gerade diejenigen THW-Ortsverbände die nicht über organisationeigene
Kraftfahrzeuge verfügten, waren besonders empfänglich für das
Werben des LSHD. Im Falle des Beitritts zum LSHD, wurden Material und Fahrzeuge
zur Verfügung gestellt, es bestand schließlich ein enormer Nachholbedarf
und dies sogar im Bezug auf Schutzkleidung und persönlicher Ausrüstung
der Helfer. Noch während des Aufbau des LSHD, war auch die Schaffung eines
hauptamtlichen Zivilschutzkorps (ZSK) angestrebt gewesen. Dieses hauptamtliche
Zivilschutzkorps scheiterte jedoch, da der Bundestag nicht bereit war die hierfür
erforderlichen Mittel zu bewilligen.
Dieser Umstand und einige Schwächen im LSHD-System waren für das Bundesministerium
des Innern Anlaß zur Neukonzeption des Zivil- und Katastrophenschutz.
Hieraus entstand dann das "Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutz",
das vom Bundestag im Juni 1968 verabschiedet wurde und den Übergang des
LSHD in den neuen Katastrophenschutz zur folge hatte.
Die ersten Fahrzeuge des Technischen Hilfswerk
Nachdem 1950 das THW gegründet war, galt es die Einsatzbereitschaft der
Einheiten möglichst bald herzustellen. Auf vollen Touren lief zu diesem
Zeitpunkt die Mitgliederwerbung, aus den Helfergruppen entstanden überall
reguläre Ortsverbände, zügig wurde eine bundesweite Infrastrukrur
aufgezogen. Um qualifizierte Hilfeleistungen in Notsituationen durchzuführen,
genügte es nicht eine ausgebildete und motivierte Truppe vorzuhalten. Auch
eine ausreichende und dem Einsatzzweck entsprechende Ausstattung an technischen
Gerät war unerläßlich, die Einheiten sollten darüber hinaus
mobil und motorisiert sein. In der geschäftsführenden THW-Hauptstelle
erarbeitete ein kleiner Mitarbeiterstab daher ein Konzept für die Ausstattung
der THW-Einheiten mit Gerätschaften und Fahrzeugen. Aus zwei verschiedenen
Gründen verzichtete man auf die Entwicklung von Spezialfahrzeugen: Zum
einem waren die Mittel für die Beschaffung sehr knapp bemessen, zum anderen
sollten den Einsatzkräften schnellst möglich die Fahrzeuge und die
Ausrüstung zur Verfügung stehen. Um dieses Problem zu lösen,
griff man bei der Erstausstattung der Helfer auf die in der Privatwirtschaft
und bei Behörden bewährten handelsüblichen Liefer- und Lastwagen
zurück, um die Fahrzeuge mit möglichst geringem Aufwand den Bedürfnissen
des THW anzupassen. Diese Kraftfahrzeuge bildeten die "ersten" motorisierten
Bereitschaftszüge (mot.BZ), mit denen die technische Ausrüstung samt
Helfer im Falle eines Falles schnell zum Einsatzort gelangen konnten. Als erste
Bereitschaftsfahrzeuge für das THW wurden drei Fabrikate, Tempo, Opel und Ford
ausgewählt.
Aus diesen wurden drei verschiedene motorisierte Bereitschaftszüge gebildet:
Die mitgeführten Geräte und Werkzeuge waren auf allen drei Zügen
gleich. Zur Behebung von Schäden an Strom, Gas / Wasser und an Abwasserleitungen
und entsprechenden Verteileranlagen bildete das THW in der Anfangszeit spezielle
"Netz- und Werkgruppen", die auch als Besondere Technische Dienste bezeichnet
wurden. Aus diesen Gruppen entstand der Instandsetzungsdienst ( I-Dienst), der
bis zum Neukonzept des THW diese Bezeichnung beibehielt.
Gewaltigte Unterschiede gab es, bundesweit gesehen, in der Ausstattung mit Kraftfahrzeugen
und Material der einzelnen Ortsverbände. Den THW-Helfern stand vielerorts
als Fahrzeug nur eine Schubkarre zur Verfügung. Diese Ortsverbände
beschafften dann selbst gebrauchte Kraftfahrzeuge, die dann umlackiert und mit
dem THW-Emblem versehen wurden. Das wichtigste Fahrzeug war der VW-Kombi, der
in den meisten Ortsverbänden als Mehrzweckfahrzeug (Mannschaftswagen und
Gerätetransporter) gute Dienste leistete.
Anfang der 50er Jahre wurden die ersten Gerätekraftwagen (GKW) auf Magirus
A 3500 aufgebaut die einen Deutz Dieselmotor mit 85PS besaßen. Ab 1955
wurde der Gerätekraftwagen auf einem Borgward B 4500A Fahrgestell aufgebaut,
der Koffer wurde nahezu unverändert vom Magirus A 3500 übernommen.
Nachdem die Borgwardgruppe in Konkurs ging und diese die Produktion eingestellt
hatte, lieferte Magirus Deutz den Magirus Mercur 120D10 ab 1960 der ab 1964
als Mercur 120 A-L bezeichnet wurde, an den Bund, der die Fahrgestelle beim
Aufbau-Hersteller Voll in Würzburg mit einem Kofferaufbau bestücken
ließ.
Die ersten Mannschaftskraftwagen (MKW) wurden auf dem Borgward 2500A beschafft,
der Aufbau war analog zu dem des GKW gebaut. Nachdem die Borgward-Gruppe in
Konkurs gegangen war wurden weiter Mannschaftswagen durch die Firma Büssing
unter dem Namen Borgward in Lizens gebaut. Ab 1962 wurden die Mannschaftskraftwagen
dann auf Hanomag A-L 28 (Rundhauber) sowie ab 1964 auf dem Hanomag A-L 28 Eckhauber
aufgebaut diese Fahrzeuge wurden dann 1972 durch den Mannschaftskraftwagen MKW
72 auf Mercedes Benz 911 abgelöst. Die Mannschaftskraftwagen auf Hanomag
A-L 28 waren noch bis mitte der 80er Jahre im THW vorhanden. Die Gerätekraftwagen
wurden mitte der 70er Jahr durch den Mercedes Benz 1113 sowie dem Magirus Deutz
110D bzw 170 abgelöst. Als Zugtruppkraftwagen wurden verschiedene Fahrzeuge,
wie VW-Bus oder Ford Transit verwendet. Bei den Lastkraftwagen wurden Magirus
/ Mercedes oder auch MAN Fahrzeuge verwendet.
Heute werden nur noch Standarttypen wie der GKW 1 und GKW 2 verwendet. Bei den
Fernmeldezügen war die Ausstattung recht unterschiedlich. Die Funkkraftwagen
waren zum Anfang noch auf Borgward Fahrzeugen aufgebaut, die später durch
Hanomag Fahrzeuge abgelöst worden sind. Mitte der 70er Jahr ging man dazu
über Funkwagen auf Basis des VW-Bus zu beschaffen. Später folgten
dann die Geräte und Betriebskraftwagen auf Mercedes Benz 407D (GBKW) und
der Ford Transit als Funkkraftwagen.
Im Jahre 1994 wurde die Struktur des Technischen Hilfswerk aufgrund der neuen
sicherheitpolitischen Situation in der Bundesrepublik Deutschland neu geregelt.
Hieraus entstand dann das Neukonzept für das THW, welches vom damaligen
Bundesinnenminister Manfred Kanther veranlaßt wurde. Dieses Neukonzept
war unbedingt erforderlich gewesen, wegen der ebenfalls veränderten Anforderungen
des THW bei größeren oder langwierigen Katastrophen oder Schadenslagen.
Die bisherige Struktur der Ortsverbände und der Einheiten, sowie die Kraftfahrzeug
und Materialausstattung entsprach nicht mehr den Anforderungen . Dies mag vielleicht
ein Grund gewesen sein, der andere nicht in Erscheinung getretene Grund liegt
sehr wahrscheinlich darin, daß der Bund sich aus einigen Bereichen des
Katastrophenschutz ausklinken wollte, und dies nur der Vorwand war. Denn bis
zum Neukonzept wurde auch ein Teil der ABC-Züge und der Fernmeldezüge
durch das THW betrieben.
Die ABC-Züge des THW wurden allesamt aufgelöst und an die Feuerwehren
abgegeben. Die Kraftfahrzeuge und die Geräteausstattung wurde hier den
einzelnen Feuerwehren überlassen. Aus dem alten ABC-Zug wurde bei der Feuerwehr
dann der Löschzug-Gefahrgut. Die Fernmeldezüge wurden auf verschiedene
Hilfsorganisationen verteilt, wie z.B. Malteser, Johanniter Unfall Hilfe und
das Deutsche Rote Kreuz, aber auch diverse Feuerwehren erhielten die Ausstattung
der FM-Züge.
Das THW erhielt je Geschäftsführerbereich (GFB) eine Fachgruppe Führung
/ Kommunikation. Die Fachgruppe FüKom entstand zum Teil aus den alten Fernmeldezügen.
Die Fachgruppe FüKom kommt immer dann zum Einsatz wenn mehr als zwei Technische
Züge sich im Einsatz befinden.
Die neuen Strukturen im Technischen Hilfswerk
Als Grundlage für das Neukonzept dienten dem BMI die Strukturen der einzelnen Bundesländer. Der Spezialierungsvorteil des THW liegt in Bereichen, in denen die Behörden und Stellen des Bundes, der Länder, der Kommunen und die öffentlichen Unternehmen Schäden entweder
nicht beseitigen können. In solchen Fällen kann die nötige Fachkompetenz des THW zeitgerecht und dem Aufwand entsprechend eingesetzt werden. Das THW kann in der Regel im Katastrophenfall dann die Kräfte der alltäglichen Gefahrenabwehr ergänzen oder ablösen, wenn die Einheiten THW spezifische Aufgaben zu erledigen haben.
Der Ortsverband ist die Keimzelle des THW als Helfer und Einsatzorganisation. Er nimmt auch die wichtigste Stufe des Gefahrenabwehr-Managements im THW ein. Aus diesem Grund wurde aus der Ortsverband-Führung der Ortsverband-Stab gebildet, der nun zusätztliche und höherwertige Aufgaben wahrnimmt. Dementsprechend wurde der Ortsverband-Stab personell verstärkt und umstrukturiert. Er besteht heute aus folgenden Peronen:
Das vom THW zu bewältigende Einsatzspektrum erfordert in jedem Ortsverband eine Mindestvorhaltung von einem Technischen Zug (TZ) mit drei Gruppen der unterschiedlichsten Ausstattung. Durch das Neukonzept unterscheidet man die Einheiten als:
Für die Schnelleinsatzheiten Bergung im Ausland (SEEBA ) stehen sechs weitere Fachgruppen SEEBA zur Verfügung.
Letzte Änderung Mittwoch, 30. Juni 2004 @ 22:02|16.970 Aufrufe 